POSH-Richtlinie

Prävention sexueller Belästigung

Thema und Umfang

Diese Richtlinie ist mit der ausdrücklichen Verpflichtung verbunden, sexuelle Belästigung zu verhindern und ein sicheres, gesundes und faires Umfeld zu gewährleisten, in dem jeder ohne Belästigung, Diskriminierung oder Viktimisierung arbeiten kann. Diese Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter von Hypro Engineers Private Limited, die im Folgenden als „das Unternehmen“ bezeichnet wird. Diese Richtlinie gilt für alle Beschwerden über sexuelle Belästigung durch eine Mitarbeiterin gegen einen anderen männlichen/weiblichen Mitarbeiter oder Mitarbeiter dritten Geschlechts, unabhängig davon, ob die sexuelle Belästigung angeblich innerhalb oder außerhalb der Räumlichkeiten des Unternehmens stattgefunden hat.

Sie gilt auch für alle Vorwürfe sexueller Belästigung, die von einer außenstehenden Frau gegenüber männlichen Mitarbeitern oder von weiblichen Mitarbeitern gegenüber einem Dritten erhoben werden, wenn die sexuelle Belästigung angeblich innerhalb der Räumlichkeiten des Unternehmens stattgefunden hat. Diese Richtlinie erstreckt sich auf alle Mitarbeiter des Unternehmens und gilt als Bestandteil der Dienstbedingungen aller Mitarbeiter und tritt sofort in Kraft.

Ziel

Ziel dieser Richtlinie ist die Schaffung und Aufrechterhaltung eines sicheren Arbeitsplatzes im Unternehmen für alle weiblichen Mitarbeiter sowie die Sensibilisierung der Mitarbeiter für Nulltoleranz gegenüber unanständigem Verhalten.

Es ist das Bestreben des Unternehmens, ein sicheres und angenehmes Arbeitsumfeld zu gewährleisten, in dem die Mitarbeiter ohne Hemmungen, Bedrohungen oder Ängste ihr Bestes geben.

Zur Verfolgung dieses Ziels hat das Unternehmen eine Richtlinie zur Prävention, zum Verbot und zur Wiedergutmachung von Fällen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz entwickelt. Der Ansatz des Unternehmens besteht darin, das Bewusstsein für die Ursachen und Folgen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu schärfen und so Vorkommnissen vorzubeugen. Im Falle eines Vorfalls würde das Unternehmen diese Richtlinie jedoch nutzen, um einen Rahmen für Korrektur- und/oder Abhilfemaßnahmen bereitzustellen.c

Definitionen

In diesen Richtlinienrichtlinien sollten Verweise auf die folgenden definierten Begriffe die folgende Bedeutung haben:

  1. „Geschädigte Frau“ bezeichnet eine Frau jeden Alters, unabhängig davon, ob sie im Unternehmen beschäftigt ist oder nicht, die behauptet, Opfer einer sexuellen Belästigung durch den Beklagten geworden zu sein, wie in Punkt vi unten definiert.
  2. „Mitarbeiter“ bezeichnet eine Person, die bei einem Unternehmen für eine regelmäßige, vorübergehende, Ad-hoc- oder Tageslohnbasis entweder direkt oder über einen Vertreter einschließlich Auftragnehmer mit oder ohne Wissen des Unternehmens beschäftigt ist, sei es gegen Entgelt oder nicht, oder auf freiwilliger Basis oder auf andere Weise arbeiten, unabhängig davon, ob die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses ausdrücklich oder stillschweigend sind, und umfasst einen Kollegen, einen Vertragsarbeiter, einen Bewährungshelfer, einen Praktikanten, einen Lehrling oder einen solchen Namen.
  3. „Interner Beschwerdeausschuss“ (ICC) bezeichnet einen Ausschuss gemäß Abschnitt 4.
  4. „Mitglied“ bezeichnet ein Mitglied des ICC  
  5. „Vorsitzender“ bezeichnet die Person, die vom Unternehmen zum Vorsitzenden (Vorsitzenden) des ICC ernannt wird
  6. „Beklagter“ ist eine Person, gegen die die geschädigte Frau eine Beschwerde eingereicht hat
  7. „Sexuelle Belästigung“ bezieht sich auf unerwünschtes Verhalten sexueller Art am Arbeitsplatz oder außerhalb des Arbeitsplatzes, das sich nachteilig auf eine weibliche Mitarbeiterin auswirkt. Dazu gehören eine oder mehrere der folgenden unerwünschten Handlungen oder Verhaltensweisen (ob direkt oder implizit), nämlich:
      • Nutzung von E-Mails oder Internet mit dem Ziel, beleidigende oder beleidigende Bemerkungen im Zusammenhang mit Pornografie oder hetzerischer Literatur zu machen oder
      • Unerwünschte sexuelle Annäherungsversuche, Bitten oder Forderungen nach sexuellen Gefälligkeiten, entweder explizit oder implizit, als Gegenleistung für eine Anstellung, Beförderung, Prüfung oder Bewertung einer Person im Rahmen einer Unternehmensaktivität oder
      • Unerwünschte sexuelle Annäherungsversuche mit verbalem, nonverbalem oder körperlichem Verhalten wie sexuell gefärbte Bemerkungen, Witze, Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Gesten, reißerische Blicke, Körperkontakt usw
      • Belästigung, Stalking, Geräusche, Zurschaustellung von Bildern, Zeichen, verbale oder nonverbale Kommunikation, die die Sensibilität der Person verletzen und ihre Leistung beeinträchtigen oder
      • Hänseleien am Vorabend, Anspielungen und Verspottungen, körperliche Gefangenschaft gegen den eigenen Willen und wahrscheinlicher Eingriff in die eigene Privatsphäre oder
      • Handlung oder Verhalten einer Autoritätsperson, die ein Umfeld am Arbeitsplatz schafft, das gegenüber einer Person des anderen Geschlechts feindselig oder einschüchternd wirkt;
      • Vornahme einer solchen Handlung am Arbeitsplatz oder außerhalb gegenüber einem Mitarbeiter des Unternehmens oder umgekehrt während der Beschäftigung; 
      • Jede unwillkommene Geste eines Mitarbeiters mit sexuellem Unterton

Die folgenden Umstände können unter anderem, wenn sie im Zusammenhang mit einer sexuellen Belästigungshandlung auftreten oder vorliegen oder damit in Zusammenhang stehen, eine sexuelle Belästigung darstellen:

  1. Stillschweigendes oder ausdrückliches Versprechen einer Vorzugsbehandlung bei der Anstellung einer Mitarbeiterin oder
  2. Implizite oder explizite Androhung einer nachteiligen Behandlung bei der Anstellung einer weiblichen Mitarbeiterin oder
  3. Implizite oder explizite Bedrohung hinsichtlich des gegenwärtigen oder zukünftigen Beschäftigungsstatus einer Mitarbeiterin oder
  4. Beeinträchtigung der Arbeit weiblicher Mitarbeiter oder Schaffung eines einschüchternden, beleidigenden oder feindseligen Arbeitsumfelds für weibliche Mitarbeiter oder
  5. Demütigende Behandlung, die die Gesundheit oder Sicherheit einer weiblichen Mitarbeiterin gefährden könnte
  6. Unter Arbeitsplatz versteht man das gesamte Betriebsgelände und die Umgebung, in der arbeitsbezogene Tätigkeiten stattfinden. Dazu gehören auch vom Unternehmen organisierte gesellschaftliche Zusammenkünfte und alle vom Mitarbeiter offiziell besuchten Orte, die sich aus oder während der Zusammenarbeit mit dem Unternehmen ergeben, einschließlich der vom Unternehmen bereitgestellten Transportmöglichkeiten
  7. Unter Viktimisierung ist jede nachteilige Handlung einer Einzelperson, einer Personengruppe oder einer Organisation gegen eine Einzelperson zu verstehen, weil sie in gutem Glauben Vorfälle sexueller Belästigung gemeldet hat oder an Verfahren zur Wiedergutmachung eines mutmaßlichen Vorfalls sexueller Belästigung teilgenommen hat oder Zeuge eines solchen Verfahrens war .

Leitlinienerklärung

Sexuelle Belästigung jeglicher Art ist ein inakzeptables Verhalten, das das Unternehmen nicht toleriert. Jeder Mitarbeiter hat ein Grundrecht auf ein Leben in Würde. Gegen jeden Mitarbeiter, der gegen diese Richtlinien verstößt, werden entsprechende Disziplinarmaßnahmen eingeleitet, die auch eine Entlassung oder rechtliche Schritte umfassen können. Das Unternehmen toleriert keine Vergeltungsmaßnahmen oder Schikanen gegen eine geschädigte Frau, die an der Einreichung oder Untersuchung einer Beschwerde wegen sexueller Belästigung gemäß diesen Richtlinien beteiligt ist. Jede solche Vergeltung oder Schikanierung durch einen Mitarbeiter stellt selbst ein Disziplinarvergehen dar, das unter bestimmten Umständen zur Entlassung führen kann.

Falls der Mitarbeiter bei offiziellen Besuchen und/oder gesellschaftlichen Interaktionen im Namen des Unternehmens einer solchen Belästigung durch den Befragten ausgesetzt ist, der kein Mitarbeiter des Unternehmens ist, kann die geschädigte Frau in solchen Fällen dies dem Unternehmen zur Kenntnis bringen Wenden Sie sich an das Internal Complaint Committee (ICC) und bitten Sie um Hilfe bei der Ergreifung geeigneter Maßnahmen zur Einreichung einer Klage gegen den Beklagten. Der ICC kann es in solchen Fällen auch für angebracht halten, das Unternehmen des Beklagten über die Belästigung zu informieren und es aufzufordern, Maßnahmen gegen den Beklagten zu ergreifen.

Prävention sexueller Belästigung

  1. Sexuelle Belästigung sollte bei Arbeitnehmern positiv diskutiert werden meetings, Arbeitgeber-Arbeitnehmer meeDinge usw.
  2. Richtlinien sollten gut sichtbar angebracht werden, um insbesondere für die Rechte weiblicher Arbeitnehmer zu sensibilisieren.
  3. Der Arbeitgeber soll Betroffenen bei sexueller Belästigung durch Außenstehende zur Seite stehen.
  4. Die Mitglieder des Ausschusses müssen geschult werden, um sie mit dieser Richtlinie und anderen verfassungsrechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Gegenstand dieser Richtlinie vertraut zu machen. Namen und Kontaktnummern der Mitglieder des IStGH müssen gut sichtbar angebracht werden.

Zusammensetzung des Internen Beschwerdeausschusses (ICC)

Das Unternehmen hat einen internen Beschwerdeausschuss eingerichtet, der künftig als ICC bezeichnet wird und sich mit allen von geschädigten Frauen eingereichten Fällen/Beschwerden über sexuelle Belästigung befasst. Die ICC-Mitglieder werden von der Unternehmensleitung ernannt und bestehen aus mindestens vier Mitgliedern, von denen die Mehrheit Frauen sein werden, und die Vorsitzende muss eine Frau sein, die in einer höheren Führungsebene im Unternehmen beschäftigt ist. Dem Ausschuss gehört eine NGO/Person an, die mit dem Thema sexuelle Belästigung vertraut ist.

Der Ausschuss soll neutral und unvoreingenommen sein. Das Beschwerdeverfahren muss fristgebunden sein. Sie prüfen die Angelegenheit persönlich und wahren Stillschweigen. Beschwerdeführer/Zeugen werden während des Prozesses keiner Viktimisierung/Diskriminierung ausgesetzt. Das Komitee würde die geschädigte Frau mit Respekt behandeln und sie bei Bedarf beraten, um ihr zu helfen, ihre Selbstachtung zu erlangen.

Mitglieder des ICC 
Gemäß Anhang I 

Befugnisse und Pflichten des ICC

  • Umsetzung dieser Richtlinie und regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der Richtlinie.
  • Formulieren Sie Strategien zur Sensibilisierung aller Mitarbeiter für die aktuelle Richtlinie. 
  • Übertragen Sie die Verantwortung an geeignete Personen, regelmäßige Umfragen unter weiblichen Mitarbeitern durchzuführen, um das Ausmaß des Problems und die vorherrschende Einstellung zu allen Aspekten sexueller Belästigung herauszufinden.
  • Identifizieren und überwachen Sie die Unterstützungsstrukturen, die das Unternehmen der geschädigten Frau bietet
  • Organisieren Sie regelmäßig Sensibilisierungsworkshops für alle Mitarbeiter.
  • Unterstützen Sie das Opfer während des gesamten Ermittlungsprozesses.
  • Stellen Sie sicher, dass Opfer und Zeugen aufgrund ihrer Beschwerde nicht schikaniert oder diskriminiert werden.
  • Erfüllt alle Pflichten, die ihr/ihm durch oder im Rahmen dieser Richtlinie übertragen oder auferlegt werden, um die Probleme der betroffenen Parteien zu lösen.
  • ICC erstellt einen Jahresbericht über alle durchgeführten Aktivitäten und legt diesen dem Geschäftsführer/Direktor vor, der jedem auf Anfrage zur Verfügung steht.

Rolle des IStGH

ICC übernimmt im Rahmen dieser Richtlinie die folgenden Funktionen:

  • Handeln Sie als Berater
  • Als Vermittler fungieren
  • Seien Sie der Empfänger des formellen Untersuchungsantrags. Dies kann der erste Schritt zur Inanspruchnahme des Untersuchungsmechanismus im Rahmen dieser Richtlinie sein.

Bei der Wahrnehmung aller oben genannten Aufgaben muss der ICC:

  • Als erster bekannter Ansprechpartner fungieren
  • Helfen Sie bei der Klärung der Art des Problems
  • Geben Sie Informationen zu den im Rahmen dieser Richtlinie verfügbaren Optionen und möglichen Ergebnissen
  • Erkunden Sie mögliche Strategien/Optionen zur Lösung der Situation
  • Unterstützung bei der Ausarbeitung und Einreichung eines formellen Untersuchungsantrags
  • Entdecken Sie Strategien zum Schutz vor Viktimisierung
  • Unterstützen Sie die geschädigte Partei in jeder Phase des Lösungsprozesses
  • Geben Sie Auskunft darüber, ob die Wahrung der Vertraulichkeit wünschenswert ist
  • Stellen Sie Informationen zu anderen relevanten internen/externen Rechtsbehelfen und etwaigen Verjährungsfristen bereit, die für diese Rechtsbehelfe gelten können
  • Unabhängig davon, ob eine Person einen formellen Antrag auf Untersuchung stellt oder nicht, bieten Sie bei Bedarf unterstützende Beratung an
  • Geben Sie dem Arbeitgeber Handlungsempfehlungen bei sexueller Belästigung

Abberufung/Disqualifikation des Vorsitzenden oder Mitglieds des IStGH

Der Vorsitzende oder ein Mitglied des ICC wird sofort von der oben genannten Position entfernt/disqualifiziert, wenn die Person:

  • Verstößt gegen die Bestimmungen dieser Richtlinien bzw
  • wegen einer Straftat verurteilt wurde oder gegen ihn/sie eine Untersuchung einer Straftat nach einem derzeit geltenden Gesetz anhängig ist; oder
  • Wurde in einem Disziplinarverfahren für schuldig befunden oder es ist ein Disziplinarverfahren gegen ihn/sie anhängig
  • Die so geschaffene Stelle wird durch eine neue Nominierung gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinien besetzt

Verfahren zur Einreichung einer Beschwerde

Das Unternehmen erkennt das Recht jeder geschädigten Frau an, zu beurteilen, ob die Worte oder das Verhalten anderer akzeptabel sind, und eine Beschwerde wegen sexueller Belästigung einzureichen. Wenn eine geschädigte Frau sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt oder beobachtet, sollte sie dies dem Internen Ausschuss über einen der folgenden Kanäle melden:

  • Informieren Sie jedes ICC-Mitglied mündlich, gefolgt von einer schriftlichen Erklärung. Informationen zum Format der schriftlichen Beschwerde finden Sie in Anhang II.
  • Informieren Sie ihren direkten Vorgesetzten.

Jede bei ICC eingegangene Beschwerde ist unverzüglich dem Direktor/Geschäftsführer zu melden. Eine geschädigte Frau kann innerhalb einer Frist von 3 Monaten ab dem Datum des Vorfalls und bei mehreren Vorfällen innerhalb einer Frist von 3 Monaten ab dem Datum des letzten Vorfalls eine schriftliche Beschwerde wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz beim IStGH einreichen .

Falls die Beschwerde nicht schriftlich eingereicht werden kann, leistet der Vorsitzende oder ein Mitglied des IStGH der geschädigten Frau jede angemessene Unterstützung bei der schriftlichen Einreichung der Beschwerde.

Wenn der IStGH davon überzeugt ist, dass die Umstände derart waren, dass er die geschädigte Frau daran gehindert hat, eine Beschwerde einzureichen, kann er die Frist für die Einreichung einer Beschwerde unter Vorbehalt schriftlich festgehaltener Gründe um höchstens drei Monate verlängern. Wenn die geschädigte Frau aufgrund ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit nicht in der Lage ist, eine Beschwerde einzureichen; Bei Tod oder aus anderen Gründen kann ihr gesetzlicher Erbe oder jede andere Person gemäß diesem Abschnitt eine Beschwerde einreichen. Über alle Vorfälle an den betrieblichen Arbeitsplätzen hinaus werden die Mitarbeiter auch bei der Bewältigung von Belästigungen durch Dritte unterstützt.

Schlichtung

Bevor eine Untersuchung eingeleitet wird, ergreift der IStGH auf Antrag der geschädigten Frau Schritte, um die Angelegenheit zwischen ihr und dem Beklagten durch Schlichtung zu regeln. Als Grundlage für eine Schlichtung darf jedoch keine finanzielle Einigung erzielt werden.

Wenn nach der Schlichtung eine Einigung erzielt wird, protokolliert der ICC die so erzielte Einigung und leitet sie gemäß der Empfehlung an den Geschäftsführer weiter. Es werden keine weiteren Untersuchungen durchgeführt und der geschädigten Frau und dem Beklagten werden Kopien des Vergleichs ausgehändigt. Darüber hinaus kann sich die geschädigte Frau erneut an den IStGH wenden, wenn eine Bedingung der Einigung von der Beklagten nicht erfüllt wurde und diese eine Untersuchung einleiten wird.

Anfrage

Handelt es sich bei dem Beklagten um einen Mitarbeiter, wird der ICC die Untersuchung der Beschwerde gemäß dem Verhaltenskodex des Unternehmens und anderen Richtlinien durchführen. Zum Zweck der Durchführung einer Untersuchung wurde dem IStGH die Befugnis zu folgenden Angelegenheiten übertragen, nämlich:

  • Vorladung und Durchsetzung der Anwesenheit einer Person sowie deren Vernehmung unter Eid;
  • Erfordernis der Entdeckung und Vorlage von Dokumenten und
  • Alle anderen Angelegenheiten, die verordnet werden können

Im Verlauf der Untersuchung wird beiden Parteien Gelegenheit zur Anhörung gegeben und eine Kopie der Feststellungen wird beiden Parteien ausgehändigt, damit diese vor der Geschäftsführung Einspruch gegen die Feststellungen einlegen können. Die Anfrage muss innerhalb einer Frist von 90 Tagen abgeschlossen werden.

Art der Untersuchung der Beschwerde

  1. Der Beschwerdeführer muss dem IStGH sechs Kopien der Beschwerde zusammen mit Belegen sowie Namen und Adresse des Zeugen vorlegen
  2. Nach Eingang der Beschwerde sendet das ICC innerhalb einer Frist von sieben Werktagen eine Kopie an den Beklagten
  3. Der Beklagte muss seine Antwort auf die Beschwerde zusammen mit seiner Dokumentenliste sowie Namen und Adresse des Zeugen innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Erhalt der Kopie der Beschwerde einreichen
  4. Der ICC untersucht die Beschwerde im Einklang mit dem Grundsatz der natürlichen Gerechtigkeit
  5. Der IStGH hat das Recht, die Untersuchung abzubrechen oder eine unabhängige Entscheidung über die Beschwerde zu treffen, wenn der Beschwerdeführer oder Beklagte es ohne ausreichenden Grund versäumt, an drei aufeinanderfolgenden, vom Ausschuss einberufenen Anhörungen teilzunehmen. Vorausgesetzt, dass eine solche Kündigung oder ein solcher Exparte-Antrag nicht erlassen werden darf, ohne dass die betroffene Partei fünfzehn Tage im Voraus schriftlich davon in Kenntnis gesetzt wird.
  6. Den Parteien ist es in keinem Stadium des Verfahrens vor dem IStGH gestattet, einen Rechtsanwalt zu ihrer Vertretung in ihrem Fall beizuziehen
  7. Bei der Durchführung der Untersuchung müssen mindestens drei Mitglieder des ICC, einschließlich des Vorsitzenden, anwesend sein.

Nach Abschluss der Untersuchung ist der Bericht innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Abschluss der Untersuchung an den Geschäftsführer zu senden. Ein solcher Bericht ist den betroffenen Parteien zur Verfügung zu stellen, damit sie vor dem Geschäftsführer oder je nach Fall einem anderen Ausschuss Einspruch gegen die Feststellungen einlegen können. Nach Erhalt der Meldung ist es verpflichtet, innerhalb von 60 Tagen Maßnahmen zur Meldung zu ergreifen.

Während eine Untersuchung anhängig ist, kann der IStGH auf schriftlichen Antrag der geschädigten Frau dem Personalleiter Folgendes empfehlen:

  • Versetzen Sie die geschädigte Frau an einen anderen Arbeitsplatz
  • Gewähren Sie der geschädigten Frau Urlaub für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten. Dieser Urlaub erfolgt zusätzlich zu dem Urlaub, auf den die Person möglicherweise Anspruch hat
  • Schenken Sie der geschädigten Frau eine weitere Erleichterung

Kommt der ICC nach Abschluss der Untersuchung zu dem Schluss, dass die Behauptung gegen den Beklagten bewiesen wurde, empfiehlt er dem Geschäftsführer:

  • Maßnahmen wegen sexueller Belästigung als Fehlverhalten gemäß dem Verhaltenskodex des Unternehmens ergreifen
  • Vom Gehalt des Beklagten den Betrag abzuziehen, den es für angemessen hält, um es an die geschädigte Frau oder an ihre gesetzlichen Erben zu zahlen, je nach eigenem Ermessen.

Wenn das Unternehmen nicht in der Lage ist, einen solchen Abzug vom Gehalt des Beklagten vorzunehmen, weil dieser nicht im Dienst ist oder sein Arbeitsverhältnis aufgibt, kann es den Beklagten anweisen, einen solchen Betrag an die geschädigte Frau zu zahlen. Wenn der Beklagte den darin genannten Betrag weiterhin nicht zahlt, kann ICC die Anordnung zur Rückforderung des hierin genannten Betrags an die von einer zuständigen Regierungsbehörde benannte Behörde weiterleiten.

Korrekturmaßnahmen

Der IStGH kann eine oder mehrere der folgenden Strafen für sexuelle Belästigung oder unwillkommenes sexuelles Verhalten empfehlen:

  1. Warnung, Tadel oder Tadel
  2. Schriftliche Entschuldigung des Beklagten
  3. Kündigung
  4. Aufhängung
  5. Erhöhungen und Beförderungen zurückhalten
  6. Degradierung

Strafverfahren

Wenn ein mutmaßlicher Fall sexueller Belästigung eine bestimmte erkennbare Straftat nach dem indischen Strafgesetzbuch von 1860 oder einem anderen Gesetz darstellt; Das Unternehmen kann zusätzlich zu den Verfahren gemäß dieser Richtlinie geeignete Verfahren im Einklang mit dem Gesetz einleiten, indem es eine Beschwerde bei den zuständigen Behörden einreicht.

Wenn ein mutmaßlicher Fall sexueller Belästigung ein Fehlverhalten am Arbeitsplatz im Sinne der einschlägigen Dienstvorschriften darstellt; Entsprechend diesen Regeln sind vom Unternehmen entsprechende Disziplinarmaßnahmen einzuleiten.

Böswillige Beschwerden

Kommt der ICC zu dem Schluss, dass die Anschuldigung gegen die Beklagte böswillig ist oder die geschädigte Frau eine Beschwerde eingereicht hat, obwohl sie wusste, dass diese falsch ist, oder dass sie ein gefälschtes oder irreführendes Dokument vorgelegt hat, kann er dem Geschäftsführer empfehlen, gegen sie vorzugehen Person, die die Beschwerde eingereicht hat.

Das bloße Unvermögen, eine Beschwerde zu begründen oder angemessene Beweise vorzulegen, muss keine Klage gegen die geschädigte Frau nach diesem Abschnitt nach sich ziehen. Falls nach einer Untersuchung eine böswillige Absicht seitens der geschädigten Frau festgestellt wird, werden gemäß dem in dieser Richtlinie vorgeschriebenen Verfahren geeignete Maßnahmen gemäß dem Untersuchungsbericht empfohlen.

Intelligente online Kompensation

Zur Bestimmung der an die geschädigte Frau zu zahlenden Beträge muss der IStGH Folgendes berücksichtigen:

  • Das psychische Trauma, der Schmerz, das Leid und die emotionale Belastung, die der geschädigten Frau zugefügt wurden
  • Der Verlust der Karrierechancen aufgrund des Vorfalls sexueller Belästigung
  • Medizinische Kosten, die dem Opfer für körperliche oder psychiatrische Behandlung entstehen
  • Das Einkommen und die finanzielle Situation des Beklagten
  • Machbarkeit einer solchen Zahlung in Pauschalbeträgen oder in Raten

Vertraulichkeit

Inhalt der Beschwerde, Identität und Adressen der geschädigten Frau; Beklagte und Zeugen, alle Informationen im Zusammenhang mit Schlichtungs- und Untersuchungsverfahren, Empfehlungen des ICC und den vom Unternehmen gemäß diesen Richtlinien ergriffenen Maßnahmen unterliegen strengster Vertraulichkeit.

Allerdings dürfen die Informationen über die Gerechtigkeit, die einem Opfer sexueller Belästigung im Rahmen dieser Richtlinien zugesichert wird, ohne Offenlegung des Namens, der Adresse, der Identität oder anderer Einzelheiten, die zur Identifizierung der geschädigten Frau und/oder Zeugen führen könnten, verbreitet werden. Jeder Verstoß gegen die Vertraulichkeit hat disziplinarische Maßnahmen zur Folge.

Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen

Unabhängig vom Ergebnis der in gutem Glauben eingereichten Beschwerde werden die geschädigte Frau, die die Beschwerde einreicht, sowie jede Person, die Informationen bereitstellt, oder ein Zeuge vor jeglicher Form von Vergeltung geschützt. Bei der Bearbeitung von Beschwerden wegen sexueller Belästigung stellt der IStGH sicher, dass die geschädigte Frau oder Zeugin nicht vom Angeklagten schikaniert oder diskriminiert wird.

Jeglicher ungerechtfertigte Druck, Vergeltungsmaßnahmen oder jede andere Art unethischen Verhaltens seitens des Angeklagten gegenüber der geschädigten Frau während der laufenden Ermittlungen sollte der Beschwerdeführer dem IStGH so schnell wie möglich melden. Gegen solche Beschwerden, die sich als berechtigt erweisen, werden disziplinarische Maßnahmen ergriffen.

Dokumentation

Der ICC führt eine vollständige und genaue Dokumentation der Beschwerde, ihrer Untersuchung und ihrer Lösung. Der Vorfall würde sowohl in den Akten des Beschwerdeführers als auch des Angeklagten mit einem vollständigen Bericht des IStGH dokumentiert.

Der IStGH führt vertrauliche Aufzeichnungen aller Verfahren, die im Rahmen dieser Richtlinie eingeleitet werden, einschließlich Kopien aller bei jedem Verfahren eingereichten Dokumente. Zu diesen Aufzeichnungen gehören:

  1. Profil des Mitarbeiters (der geschädigten Frau und des Beklagten).
  2. Art des Anliegens
  3. Kurzer Bericht über die Schritte, die zur Behebung des Problems unternommen wurden
  4. Ergebnis eines im Rahmen dieser Richtlinie durchgeführten Prozesses, mit Ausnahme von Untersuchungsverfahren

Verfahren vor der Kamera

Alle Verfahren gemäß dieser Regel erfolgen ausschließlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit (d. h. alle Vorgänge werden aufgezeichnet) und die Privatsphäre aller Parteien muss gewahrt bleiben.

Unterstützungsstrukturen

Das Unternehmen ist bestrebt, Unterstützungsstrukturen bereitzustellen in Form von:

  • Gut dokumentierte Liste mit Telefonnummern und Adressen, die in Notfällen kontaktiert werden können
  • Ein Sensibilisierungsprogramm für neue Mitarbeiter, um sie mit der Richtlinie vertraut zu machen
  • Alle Mitarbeiter mit der Richtlinie vertraut machen
  • Beratung der Mitarbeiter des Unternehmens zur Prävention und Bewältigung sexueller Belästigung
  • Beratung des Opfers
  • Unterstützung von Initiativen bei der Auseinandersetzung mit Fragen der Sexualität

ANHANG I

Die ICC-Mitglieder werden von der Unternehmensleitung ernannt und bestehen aus mindestens vier Mitgliedern, von denen die Mehrheit Frauen sein werden, und der Vorsitzende/Vorsitzende muss auf einer höheren Ebene im Unternehmen beschäftigt sein.

Ausschuss für Amt - Hypro Ingenieure Pvt. GmbH.
Bavdhan Pune-Paud Highway, Mantri Lavendulla Building, Büro 3,4, 5 & 6, Pune 411021. Maharashtra, Indien

Ausschuss für Fabrik-Hypro Ingenieure Pvt. GmbH.

Gat 225, 251 bis 255 Am Post Kalamshet, Off Pune Mulshi Highway Taluka Paud, Pune 412108, Maharashtra, Indien.

ANHANG II

Schriftliches Beschwerdeformat:

Aus

Name der geschädigten Frau:

Büro: Abteilung:

Standort:

Zu

Frau Ashwini Patil

Der Vorsitzende – Interner Beschwerdeausschuss

Prävention, Wiedergutmachung und Lösung von Fällen sexueller Belästigung von Frauen am Arbeitsplatz

Hypro Ingenieure Private Limited

 

Gnädige Frau,

Unten ist der Vorfall aufgeführt

 

Vorfall-

 

Bitte leiten Sie eine Untersuchung der Tat(en) des/der folgenden Beklagten ein:

Mr

Büro: Abteilung:

Standort:

 

Art der Beschwerde:

Art des Vorfalls:

 

Datum und Uhrzeit des Vorfalls:

Ort des Vorfalls:

Name der Zeugen, falls vorhanden:

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift des Beschwerdeführers

Ort: